Eigentlich kann man laut den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn einmal gekaufte Super Sparpreis Tickets weder stornieren noch erhält man sein Geld zurück, wenn man das Ticket nicht nutzt. Genau wie bei Flügen muss aber auch die Deutsche Bahn personenbezogene Steuern & Gebühren erstatten, die gespart werden, wenn der Fahrgast die Fahrt nicht antritt.

Genau wie bei günstigen Flügen machen auch bei Super Sparpreis Tickets die personenbezogenen Steuern & Gebühren einen größeren Anteil des Fahrpreises aus und so kann man zumindest einen Teil der Ticketkosten zurückerhalten!

Grundsätzlich ergibt sich der Erstattungsanspruch aus §648 Bürgerliches Gesetzbuch:

Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 648 Kündigungsrecht des Bestellers

Demnach darf die Deutsche Bahn zwar den kompletten reinen Fahrpreis einbehalten, aber wenn sie selbst Aufwendungen wie personenbezogene Steuern & Gebühren erspart bleiben, muss sie das erstatten. Egal, was sie in ihre Beförderungsbedingungen schreiben:

4.3.2 Super Sparpreis, Super Sparpreis Young, Super Sparpreis Senior
Erstattung und Umtausch einer Fahrkarte Super Sparpreis, Super Sparpreis Young und Super
Sparpreis Senior nach Nr. 3.3 sind ausgeschlossen.

Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn AG

Die Deutsche Bahn schlüsselt leider auf der Fahrkarte die genaue Zusammensetzung des Gesamtpreises nicht auf und deswegen ist es schwierig, die genaue Höhe der Erstattung zu berechnen. Das verhindert aber trotzdem nicht, dass die Deutsche Bahn (oder auch eine Fluggesellschaft) Aufwendungen, die durch die Stornierung/Nichtantritt entfallen, zu erstatten muss.

Dass solche vertraglichen Beschränkungen unwirksam sind, hat im August 2023 der Bundesgerichtshof geurteilt:

Dies gilt unabhängig davon, ob der Unternehmer die in Rede stehenden Aufwendungen in seine Preiskalkulation einbezogen und ob er die Kalkulation gegenüber dem Besteller offengelegt hat.

Urteil X ZR 118/22 vom 1. August 2023 des Bundesgerichtshof

Grundsätzlich kann man auch für Sparpreis-Tickets eine Erstattung fordern, allerdings kann man die Tickets vor dem 1. Geltungstag auch gegen einen Gutschein sich erstatten lassen. Bei Flexpreis-Tickets ist eine Stornierung vor dem 1. Geltungstag kostenfrei und danach wird ein Entgelt in Höhe von 19€ erhoben, aber man bekommt sein Geld zurück. Nur bei Super-Sparpreis-Tickets sieht die DB grundsätzlich keine Erstattung vor.

Rechtliche Grundlagen für die Erstattung

Rechtliche Grundlagen für die Erstattung sind unabdingbar, wenn es darum geht, sein Geld zurückzubekommen – auch wenn die Deutsche Bahn dies in ihren Beförderungsbedingungen oftmals anders darstellt. Viele fragen sich sicherlich: „Wie kann das sein?“ Der Schlüssel liegt im Bürgerlichen Gesetzbuch. Gemäß § 648 BGB darf die Deutsche Bahn den Fahrpreis einbehalten, muss jedoch alle ersparten Aufwendungen wie personenbezogene Steuern und Gebühren zurückerstatten. Auch der Bundesgerichtshof hat im August 2023 klargestellt, dass solche vertraglichen Beschränkungen unwirksam sind.

Aber was bedeutet das konkret für euch als Kunden? Einfach gesagt: Die Deutsche Bahn muss euch den Betrag zurückerstatten, der durch euren Nichtantritt der Reise eingespart wurde. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Ticketkosten wird zwar oft nicht angezeigt, dennoch sind die ersparten Aufwendungen erstattungsfähig. Auch wenn die Beförderungsbedingungen etwas anderes behaupten, bleiben die gesetzlichen Regelungen maßgeblich. Es gibt sogar Urteile wie das vom AG Erding, die klar sagen, dass nicht angetretene Fahrten als Stornierung gelten.

Deshalb ist es hilfreich, den Erstattungsanspruch selbstbewusst zu stellen. Fordert die Erstattung der nicht genutzten personenbezogenen Steuern und Gebühren ein. Nutzt hierfür Musterschreiben, die exakt darlegen, warum und in welcher Höhe ihr Anspruch auf Rückerstattung habt. Sollte die Deutsche Bahn euren Antrag ablehnen, steht euch trotzdem der Rechtsweg offen. Wichtig ist es, auf sein Recht zu bestehen und sich nicht einfach abwimmeln zu lassen. Eure Erfahrungen im Umgang mit der Erstattung könntet ihr in den Kommentaren teilen und so anderen helfen. So habt ihr eine rechtliche Basis und zugleich eine Community, die euch unterstützt. Fakt ist: Eure Rechte als Verbraucher sind stärker, als es auf den ersten Blick scheint.

Wie ihr eure Erstattung berechnet

Wie könnt ihr nun konkret eure Erstattung berechnen, wenn die Deutsche Bahn euch ausführliche Details zur Zusammensetzung des Fahrpreises vorenthält? Zunächst müsst ihr euch klar darüber werden, welche Aufwendungen tatsächlich als „ersparte“ gelten. Dazu zählen in der Regel personenbezogene Steuern und Gebühren, die die Bahn für den Nichtantritt der Reise nicht an den Staat abführen muss. Da diese oft nicht explizit aufgeschlüsselt sind, bleibt euch nur ein Schätzverfahren oder der Einsatz von Online-Tools, die auf solche Berechnungen spezialisiert sind. Ein solches Tool ist beispielsweise der Entschädigungsrechner von Ersatz-Pilot, der euch eine erste Orientierung bieten kann.

Nachdem ihr eine ungefähre Zahl ermittelt habt, könnt ihr einen formellen Antrag auf Rückerstattung stellen. In eurem Antrag solltet ihr klar formulieren, welche Beträge ihr genau zurückfordert und dies mit der Rechtsgrundlage, also § 648 BGB, untermauern. Es ist hilfreich, korrekte und detaillierte Angaben zu machen, um eure Chancen auf Erfolg zu erhöhen. Ihr könnt euch dabei an bestehenden Musterschreiben orientieren, die speziell für solche Fälle entwickelt wurden. Wenn die Bahn euren Antrag ablehnen sollte, was durchaus vorkommen dürfte, bleibt euch immer noch die Möglichkeit, rechtliche Schritte in Betracht zu ziehen.

Hier ein paar Tipps zur erfolgreichen Antragstellung:

  • Nutzt ein Musterschreiben: Diese sind oft so formuliert, dass sie keine Angriffsflächen bieten.
  • Seid präzise: Gebt alle relevanten Daten eurer Buchung an, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Erwähnt die rechtliche Grundlage: Verweist auf §648 BGB und die Urteile des Bundesgerichtshofs.
  • Fristen setzen: Gebt eine klare Frist an, bis wann ihr eine Antwort erwartet.

Indem ihr diese Schritte beherzigt und sorgfältig vorgeht, könnt ihr eure Chancen auf eine Rückerstattung deutlich erhöhen. Zudem könnt ihr eure Erfahrungen in Online-Foren teilen und so anderen Bahnkunden helfen, ebenfalls zu ihrem Recht zu kommen. Es lohnt sich, hartnäckig zu bleiben – häufig sind solche Anträge erfolgreich, wenn genügend Druck aufgebaut wird. Ihr habt ein gutes Recht auf eure Erstattung, also scheut euch nicht, es einzufordern!

Musterschreiben für die Erstattung

Um eure Erstattung der nicht genutzten personenbezogenen Steuern und Gebühren bei der Deutschen Bahn erfolgreich einzufordern, könnt ihr ein Musterschreiben verwenden. Ein gut formuliertes Schreiben kann helfen, euren Anspruch klar und präzise darzulegen. Hier ist ein Beispiel, wie ihr vorgehen könnt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie, die Erstattung der bei meiner Zugbuchung eingesparten Steuern und Gebühren vorzunehmen. Die Erstattung ergibt sich aus § 648 BGB, wonach nicht in Anspruch genommene Leistungen anteilig zurückzuzahlen sind. Meine Buchungsnummer lautet [Buchungsnummer einfügen].

Infolge meiner Stornierung dieser Reise am [Datum einfügen] standen Ihnen folgende Aufwendungen nicht zu:

  • Personenbezogene Steuern
  • Gebühren

Neben den gesetzlichen Regelungen bestätigt auch der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 1. August 2023 (Az.: X ZR 118/22), dass solche Erstattungen rechtlich bindend sind, ungeachtet abweichender Beförderungsbedingungen. Demnach fordere ich eine Rückerstattung in Höhe von [Betrag einfügen] Euro. Bitte überweisen Sie den Betrag innerhalb von 14 Tagen auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: [Euren Namen einfügen]
IBAN: [Eure IBAN einfügen]
Bank: [Bankname einfügen]

Sollten Sie meinem Erstattungsanspruch nicht fristgerecht nachkommen, sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten. Es versteht sich von selbst, dass dies zusätzliche Kosten und Mühen für beide Seiten bedeuten würde, weshalb ich auf eine reibungslose Abwicklung hoffe.

Mit freundlichen Grüßen,
[Euer Name]

Auch wenn die Deutsche Bahn euren Antrag eventuell mit Verweis auf ihre Beförderungsbedingungen ablehnen könnte, sollte man sich hiervon nicht abschrecken lassen. Gebt nicht auf! Teilt eure Erfahrungen in Foren oder Kommentaren, um anderen Reisenden ebenfalls zu helfen, ihre Rechte geltend zu machen.

Alternative: Sofort-Auszahlung erhalten

Ein weiterer interessanter Ansatz, um eure Erstattung zu erhalten, ist die Option der Sofort-Auszahlung durch Drittanbieter wie Ersatz-Pilot. Aber wie funktioniert das genau? Anstatt den oft mühseligen und langwierigen Weg über die Deutsche Bahn zu wählen, könnt ihr euren Anspruch auf Rückerstattung an solche Spezialisten abtreten. Das bedeutet konkret: Ihr übertragt eure Rückerstattungsforderung an Ersatz-Pilot, der sich dann um den gesamten Prozess kümmert. Dafür erhält Ersatz-Pilot eine Provision in Höhe von 20% des Erstattungsbetrages. Diese Methode ist besonders dann attraktiv, wenn ihr schnell an euer Geld kommen möchtet, ohne euch mit dem Papierkram herumschlagen zu müssen.

Interessant ist, dass Ersatz-Pilot nach der Prüfung eures Falls das Geld innerhalb von 1-3 Tagen direkt auf euer Konto überweist. Schnell und unkompliziert! Achtung: Aktuell gibt es ein exklusives Angebot: Mit einem 10€ Gutschein könnt ihr eure Auszahlungsprovision sogar noch verringern. Das bedeutet, ihr erhaltet meist mehr Geld ausgezahlt, als ihr an Provision zahlen müsstet. Wie einfach geht das? Ihr müsst lediglich nach Eingabe eurer personenbezogenen Angaben den Gutschein-Code verwenden und schon wird der Betrag auf eure Auszahlungssumme aufgeschlagen. Perfekt, oder?

Für viele von euch ist das eine sehr verlockende Alternative. Aber ist das wirklich der beste Weg? Es kommt auf eure Prioritäten an. Wenn ihr es bevorzugt, euch nicht selbst mit der Bahn auseinanderzusetzen und ihr dafür bereit seid, eine Provision zu zahlen, dann ist dies sicherlich eine attraktive Option. Andererseits könnt ihr natürlich auch weiterhin den Weg über die gesetzlichen Bestimmungen und die Deutsche Bahn wählen, um die volle Erstattung ohne Abzüge zu erhalten. Hier gilt es, abzuwägen und die für euch beste Option auszuwählen. Eines ist sicher: Ihr habt mehrere Möglichkeiten und könnt selbst entscheiden, wie ihr an euer Geld kommt.

Fazit: Steuern & Gebühren zurückholen

Das Fazit ist klar: Eure Rechte als Verbraucher sind stärker, als die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn suggerieren. Wenn ihr ein Super Sparpreis Ticket nicht nutzen könnt, stehen euch anteilige Rückerstattungen für ersparte Aufwendungen wie personenbezogene Steuern und Gebühren zu. Auch wenn die Bahn in ihren Bedingungen keine Erstattung vorsieht, könnt ihr euch auf gesetzliche Grundlagen wie § 648 BGB berufen. Es ist ratsam, einen formellen Erstattungsantrag zu stellen und gegebenenfalls ein Musterschreiben zu nutzen, das eure Ansprüche klar darlegt.

Falls euch der mühsame Prozess abschreckt, gibt es praktische Alternativen wie die Sofort-Auszahlung durch Drittanbieter wie Ersatz-Pilot. Gegen eine Provision von 20% könnt ihr euren Rückerstattungsanspruch abtreten und erhaltet innerhalb von 1-3 Tagen euer Geld. Dies ist besonders nützlich, wenn ihr schnell und unkompliziert zu eurem Geld kommen möchtet. Zudem könnt ihr aktuell von einem exklusiven 10€ Gutschein profitieren, der eure Provision sogar noch reduziert. Egal für welchen Weg ihr euch entscheidet, es lohnt sich, eure Ansprüche geltend zu machen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es durchaus möglich ist, einen Teil der Kosten für nicht genutzte Super Sparpreis Tickets zurückzubekommen. Bleibt hartnäckig und lasst euch nicht von ablehnenden Antworten abwimmeln. Teilt eure Erfahrungen in Online-Foren oder in den Kommentaren — gemeinsamer Erfahrungsautausch kann helfen und ermutigen. Ihr habt das Recht auf Rückerstattung, und es gibt verschiedene Wege, dieses durchzusetzen. Geht es an und holt euch zurück, was euch zusteht!